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Löhne und Leistungen, die für die übliche Arbeitswoche gezahlt werden, erfüllen mindestens gesetzlich vorgeschriebene oder industriell übliche Mindeststandards. Sie müssen in jedem Fall zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der Arbeiter und ihrer Familien ausreichen und ein zusätzliches frei verfügbares Einkommen ausmachen. Die Bezahlung erfolgt in bar, direkt an die Beschäftigten, sofort und in voller Höhe. Informationen über die Löhne müssen den Arbeitern in verständlicher und detaillierter Form zugänglich sein. (ICC, Punkt 3)
Arbeit, deren Charakter nicht saisonal oder zeitlich befristet ist, soll von Arbeitern mit unbefristeten Verträgen erledigt werden. Vereinbarungen für auf Zeit beschäftigte und saisonale Arbeiterinnen und Arbeiter dürfen nicht ungünstiger sein als für Dauerbeschäftigte, das gilt auch für die Gewerkschaftsfreiheit. Eine Kopie des Arbeitsvertrages ist jedem Beschäftigten auszuhändigen. (ICC, Punkt 7)
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